Eigentumswohnung Thailand : Umschreibung / Wechsel von Thaiquote zu Ausländerquote



Kann man in Thailand eine Wohnung von thailändischem Besitz auf ausländischen Besitz umschreiben ?

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Manchmal stellt sich die Frage, ob man eine Eigentumswohnung in Thailand von einem thailändischen Namen auf einen ausländischen Namen / Eigentümer umschreiben lassen kann bzw. umgekehrt.

Der einfache Weg vorweg : Die Umschreibung Thaiquote auf Ausländerquote ist grundsätzlich nie ein Problem. Es fallen die üblichen Umschreibungskosten am Landoffice (Grundbuchamt) an. Einen solchen Schritt sollte man sich allerdings doppelt überlegen, weil mit dem Wechsel von Ausländerquote zu Thaiquote in der Regel ein erheblicher Wertverlust eintritt, weil der Marktwert von Wohnungen auf thailändischen Namen meist deutlich geringer ist als der Marktwert von Wohnungen auf ausländischen Namen.

Bei der Umschreibung von Thaiquote auf Ausländerquote sieht es hingegen ganz anders aus. Durch die Umschreibung wird der Marktwert der Wohnung steigen, insbesondere dann, wenn die Ausländerquote in dem Gebäude voll ist. (Lesen Sie hierzu auch : Thaiquote und Ausländerquote ) Dies ist aber nur theoretisch, weil eine Umschreibung von Thaiquote auf ausländischen Namen gar nicht möglich ist, wenn die Quote von 49 % bereits voll ist. Ist diese Quote nicht voll so ist eine Umschreibung in der Regel durchaus ratsam, weil die Ausländerquote vielleicht in der Zukunft ausgeschöpft ist und man dann den Vorteil hat, dass die eigene Wohnung schon auf den ausländischen Namen läuft und damit mehr wert ist. Auch hier fallen natürlich die üblichen Umschreibungskosten am Grundbuchamt an.

Was gibt es denn für Möglichkeiten wenn die Thaiquote voll ist ?

Die einzige realistische Möglichkeit ist wohl dann nur, sich mit der Hausverwaltung / Juristic Person gut zu stellen und diese um Mitteilung bitten, wenn jemand von Ausländerquote auf Thaiquote umschreiben lässt. Genau dann werden ja wieder Ausländeranteile frei, die man dann schnell besetzen muss. Voraussetzung ist natürlich auch, das die freiwerdenden Anteile eine Quadratmetergrösse haben, die zumindest genauso gross ist, wie die Wohnung die man von Thaiquote auf Foreign Quota umschreiben lassen will. Oftmals funktioniert das aber nur, wenn man dem Verwalter für diese Information eine Provision anbietet. Und der Wechsel von Ausländerquote zu Thaiqote kommt natürlich auch nicht sehr häufig vor.

 

Bitte lesen : Gesetzesänderung Ausländerquote

Siehe auch : Zu zweit mit ausländischem oder thailändischem Partner kaufen


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