Eigentumswohnung Thailand zu zweit kaufen – Ausländer und Thai



Kann man in Thailand eine Eigentumswohnung zu zweit kaufen ?

Kann man zusammen mit seinem thailändischen Partner im Grundbuch eingetragen werden ?

Wohnung Thailand zu zweit mit thailändischem Partner kaufen

Gerade in einer Beziehung stellt sich manchmal die Frage, ob man eine Eigentumswohnung zusammen mit einem Partner kaufen kann, bzw. ob man eine solche mit seinem thailändischen Partner zusammen kaufen kann.

Grundsätzlich ist das möglich. Die Wohnung muss in der sogenannte Ausländerquote sein (siehe : Ausländer und Thaiquote). Wenn dies der Fall ist, können zwei Ausländer zusammen als (gleichberechtigte) Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Auch mit seinem thailändischen Partner kann man sich als gleichberechtigte Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Es spielt keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Dabei sollte man aber bedenken, dass ein Wiederverkauf an einen Ausländer dann eventuell nicht mehr möglich ist, weil diese Wohnung ja durch den thailändischen Miteigentümer zu 50 % einem Thai gehört = Thaiquote, beim Verkauf an einen Ausländer die Wohnung aber zu 100 % in ausländischem Besitze sein muss, ausser wenn in dem Gebäude noch Ausländerquote frei ist.

Eigentumswohnung mit Thai Partner kaufen
Eigentumswohnungen Pattaya

Logischerweise weiss man dass aber zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht und somit ist dies ein Risikofaktor, denn wenn man nicht an einen Ausländer verkaufen kann, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinnlichkeit der zu erzielende Verkaufspreis ganz erheblich unter dem der Ausländerquote. Der Verkaufserlös kann dabei durchaus bis zu 40 % unter dem Preis bei einer Ausländerquote liegen (“Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis” – und die Nachfrage nach Thaiquote ist immer geringer)

Wenn zwei Personen zusammen als Eigentümer für eine Wohnung in Thailand eingetragen sind, so müssen beide dann auch einem eventuellen Verkauf zustimmen. Ein Partner alleine kann nicht verkaufen, es sei denn, er hat von dem anderen Partner eine Vollmacht.

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