Grundbuch Thailand – Eigentümerrechte – Bestimmungen – Immobilienbesitz Pattaya

Wissenswertes : Grundbuch in Thailand

Immobilienbesitz in Thailand : Eigentümerrechte und Bestimmungen

 

Grundbuch Thailand : Chanott Voderseite

Grundbuch – Chanott Vorderseite

Grundbuch : In Thailand kennt man verschiedene Besitztitel bzw. Eigentumstitel. Nur das Chanott (Nor Sor 4 Jot) entspricht in etwa den Rechten der deutschen Grundbucheintragung. Alle anderen Besitz bzw. Eigentumstitel sind in den Rechten eingeschränkt, nicht exakt vermessen. Auch wenn sich manche Besitztitel zu einem Chanott aufwerten lassen, sollte man beim Kauf einer Immobilie, die nicht ein Chanott hat, äusserste Vorsicht walten lassen.

Das Chanott hingegen sichert dem Eigentümer uneingeschränkte Eigentumsrechte zu und der Grundbesitz ist vermessen.

Anders als in Deutschland befindet sich die Originalbesitzurkunde nicht auf dem Grundbuchamt, sondern der Eigentümer bekommt das Originaldokument ausgehändigt. Ohne dieses Originaldokument ist ein Verkauf der Immobilie nicht möglich. Bei Verlust kann man zwar ein neues Dokument beantragen, aber das Verfahren ist sehr aufwendig und kann durchaus mehr als ein Jahr dauern. Also sollte man dieses Dokument an einem sicheren Ort, z.B. Banksafe, aufbewahren.

Auf der Vorderseite des Chanotts befinden sich Angaben zur Lage und zur Größe des Grundbesitzes und eine kleiner Plan, der die Aussengrenzen der Immobilie anzeigt. Bei Grundstücken stellt die Skizze das Land dar, bei Eigentumswohnungen die Grundfläche der Wohnung. Allerdings sind die Zeichnungen recht klein, so dass sich z.B. Masse daraus nur teilweise oder nur ungenau entnehmen lassen.

Ausserdem ist auf der Vorderseite der erste Eigentümer dieser Immobilie eingetragen.

Auf der Rückseite wird dann u.a. der Verkauf bzw. die Eigentumsübertragung auf einen neuen Käufer eingetragen. Dort werden aber auch andere Rechte, z.B. ein Bankdarlehen eingetragen. Die Eintragungen erfolgen zeitlich fortlaufend von oben nach unten.

Grundbuch Thailand : Chanott Rückseite

Grundbuch – Chanott Rückseite

Die Rückseite besteht aus mehreren Spalten. Die erste Spalte verzeichnet das Datum der Übertragung, Chanott Rückseitedie zweite Spalte die Art der Übertragung, z.B. Verkauf, Erbe o.ä., die dritte Spalte den Namen desjenigen, der Rechte überträgt (i.d.Regel der Verkäufer) und in der vierten Spalte der Namen desjenigen, der Rechte erhält, z.B. der Käufer.

Dann folgen einige Spalten die die Grösse des Grundeigentums beziffern. Die letzte Spalte schliesslich ist reserviert für das Grundbuchamt (Land Office), welches hier die Übertragung mit ihrem Stempel und einer Unterschrift bestätigt.

Als Eigentümer kann ein Ausländer in der Regel nur bei Eigentumswohnungen eingetragen werden (siehe unsere Rubrik Eigentumswohnungen).

Pacht : Bei anderen Immobilien kann aber der Ausländer auch eingetragen werden, z.B. als Pächter eines Grundstückes für 30 Jahre.

 

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