Eigentümerversammlungen in Thailand – Wohnungsverwaltung Pattaya
Eigentümerversammlung in Thailand – Wohnungsverwaltung
Wohneigentum und die Verwaltung : Bei den Eigentumswohnungen in Thailand ist es eigentlich ähnlich wie in Deutschland : Mindestens einmal im Jahr muss eine solche Eigentümerversammlung abgehalten werden.
In den Städten, wo es es viele ausländische Eigentümber gibt, werden diese Versammlungen in der Regel zweisprachig abgehalten – Thailändisch und Englisch.
In Thailand ist eine solche Versammlung beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der Wohnfläche in dem entsprechenden Gebäude vertreten sind. Für wesentliche Änderungen, z.B. nicht temporäre Änderungen der Nutzung müssen mindestens 50 % der Wohnfläche vertreten sein. Werden diese 50 % nicht erreicht, kann man kurzfristig zu einer neuen Eigentümerversammlung einladen. Bei dieser ist dann die 50 % Grenze auf 33,3% reduziert.
Abgestimmt wird über die Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr, den Geschäftsplan für das nächste Jahr, möglicherweise über eine Änderung des monatlichen zu zahlenden Hausgeldes oder auch über die Instandhaltungsrücklage.
Oftmals erhält man auch wesentliche und nützliche Informationen und man kann natürlich auch Fragen stellen, die das Gemeinschaftseigentum und die Verwaltung betreffen.
Auch kann man in einer solchen Versammlung nachfragen, ob und wie hoch das Gebäude versichert ist. Wenn man dann die Versicherungssumme durch die gesamte Wohnfläche in dem Gebäude teilt und mit der eigenen Wohnfläche multipliziert hat man sehr schnell eine Idee wie hoch die eigene Wohnung versichert ist. Die Summen sind oftmals nicht zufriedenstellend und man sollte dann ggfs. über den Abschluss einer eigenen privaten Gebäudeversicherung nachdenken.
Wenn man nicht persönlich persönlich teilnehmen kann, kann man sich per Vollmacht von jemandem vertreten lassen. In der Regel liegt den Einladungen ein solche Vollmacht bei.