Einkommensteuer-Tabelle Thailand ab 2017 – Steuerberechnung
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Thailand ?
Einkommensteuer Thailand
Mit dem Jahr 2017 gelten folgende Änderungen :
Der persönliche Freibetrag wird von 30.000 Baht auf 60.000 Baht erhöht, für Ehegatten 120.000 Baht.
Der Ehegattenfreibetrag wird von 30.000 Baht auf 60.000 Baht erhöht.
Der Kinderfreibetrag wird von 15.000 Baht pro Kind (auf 3 Kinder begrenzt) auf 30.000 Baht pro Kind (unbegrenzte Kinder) erhöht.
Die fortlaufenden Steuersätze gelten wie folgt :
Einkommensteuertabelle Thailand gültig ab 2017
Steuerberechnungsbeispiel :
Zu versteuerndes Einkommen von 400.000 Baht :
- 150.000 Baht bleiben steuerfrei
- Der Betrag von 150.000 Baht bis 300.000 Baht wird mit 5 % besteuert = 7.500 Baht
- Der Betrag von 300.000 Baht bis 400.000 Baht wird mit 10 % besteuert = 10.000 Baht
Daraus ergibt sich für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 400.000 Baht in Thailand eine Einkommensteuer von 17.500 Baht p.a.
Unabhängig von den erhöhten Freibeträgen ergeben sich für 2017 nur wenig Änderungen. Die wesentlichste Änderung ist, dass der Einkommensteuerspitzensatz von 35 % erst ab einem Einkommen von 5 Mio. Baht erhoben wird, bisher waren dies 4 Mio. Baht.
Damit liegt der Spitzensteuersatz in Thailand übrigens deutlich unter dem vergleichbaren Satz in Deutschland (47,5 %)
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