Spekulationssteuer – Gewinnversteuerung bei Immobilien Verkauf Thailand
Spekulationssteuer – Veräusserungsgewinn in Thailand
Muss in Thailand ein Spekulationsgewinn bzw. ein Veräusserungsgewinn versteuert werden ? Grundsätzlich lautet die Antwort : Nein.
Differenziertere Betrachtung :
Kauf auf den Namen einer natürlichen Person : Der Gewinn zwischen Ankauf und Verkauf ist nicht steuerpflichtig. Wenn Sie also heute eine Wohnung kaufen und diese nächsten Monat mit 30 % Gewinn verkaufen, so bleibt dieser Gewinn absolut steuerfrei. Keinerlei Spekulationssteuer. Es fallen nur bei jeder Umschreibung die üblichen Gebühren am Grundbuchamt an. Es gibt auch nicht, wie in anderen Ländern teilweise üblich, eine Beschränkung wie oft man solche Geschäft innerhalb eines gewissen Zeitraumes tätigen darf.
Baan Plai Had Condo – Steuerfrei spekulieren
Kauf im Namen einer Firma (Thai Company Co. Ltd.) : Wenn man eine Immobilie im Namen einer Firma kauft und dann wieder an eine Privatperson verkauft, so fällt auch hier grundsätzlich bezüglich der Immobilie selbst keine Spekulations – oder Gewinnsteuer an. Aber : Die Firma erwirtschaftet möglicherweise einen Gewinn, wenn die Immobilie in der Firmenbilanz mit einem höheren Preis “ausgetragen” wird, als sie beim Kauf in der Firmenbilanz aktiviert wurde. Somit erwirtschaftet die Firma logischerweise einen Gewinn. Die Firma muss diesen Gewinn nach thailändischem Gesellschaftsrecht versteuern.
Oft wird in Thailand eine Immobilie verkauft, indem man die Firma verkauft, die der Eigentümer der Immobilie ist. Dies ist besonders interessant, weil bei dieser Variante noch nicht einmal Umschreibungskosten und Steuern am Grundbuchamt entstehen, da nach aussen hin der Eigentümer der Immobilie der selbe bleibt, nämlich die Firma. Eine solche Firmenumschreibung bzw. der Austausch der Anteilseigner (Shareholder) kostet inclusive Anwaltsgebühren nur etwa 10.000 Baht.
Insbesondere im Grossraum Pattaya gibt es sehr viele Häuser, die auf den Namen einer Thai Ltd. Company registriert sind.
Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere detallierte Auskünfte zu Steuerfragen im Rahmen von Immobiliengeschäften in Thailand.
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