Immobilie – Umschreibungskosten – Gebühren – Steuern in Thailand
Thailand : Höhe der Umschreibungskosten, Steuern und Gebühren
Zunächst einmal richten sich die Umschreibungskosten nach dem Wert der Immobilie. Es gibt einen registrierten Wert am Landoffice (Grundbuchamt) und es gibt den aktuellen Verkaufspreis, welcher zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Zur Ermittlung der Gebühren kommt der jeweils höhere Wert zum Ansatz.
Der registrierte Wert ist ein bisschen vergleichbar mit dem Einheitswert in Deutschland.
Um Steuern und Umschreibungskosten einer Immobilie zu sparen ist es in Thailand an der Tagesordnung, dass der Wert, welcher dem Grundbuchamt präsentiert wird, so niedrig wie möglich angegeben wird oder zumindest nur unwesentlich über dem registrierten Wert am Landoffice.
Da die Gebühren in Thailand in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, profitieren beide Seiten davon.
Die wesentlichen Gebühren am Landoffice für die Umschreibung einer Immobilie in Thailand betragen :
- Stempelgebühr : 1 %
- Umschreibegebühr : 2 %
- Eine sogenannte Geschäftssteuer : 3,3 %
Die Geschäftssteuer (Business Tax) fällt nur dann an, wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als 5 Jahre in seinem Besitz hatte. Allerdings gilt dies nicht für den Fall, dass die Immobilie im Namen einer Company ist, d.h. eine Company, die eine Immobilie veräussert muss in jedem Fall die Business Tax bezahlen, unabhängig davon, wie lange diese Eigentümer der Immobilie war.
Ein Veräusserungsgewinn / Spekulationsgewinn wird nicht besteuert.
Anmerkung : das genaue Gebührensystem ist noch ein bisschen komplizierter, aber wir haben hier der Einfachheit halber auf die exakten Berechnungsgrundlagen verzichtet.
Die Eintragung eines Darlehens kostet etwa 1 % der Darlehenssumme.
Bei Eintragung eines Nutzungsrechtes / Lease / Mietvertrages beträgt die Gebühr ebenfalls 1 % aus dem Wert der Mietzahlungen errechnet. Siehe hierzu auch : Vermietung von Wohnungen
Für Umschreibung / Eintragungen am Land Office sind keine Voranmeldungen erforderlich. Die Umschreibung erfolgt in der Regel innnerhalb von ein paar Stunden.
Es wird empfohlen, sich bei einer Umschreibung von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Die Gebühren liegen zwischen 7.000 und 20.000 Baht, wobei der Anwalt die Immobilie auch “juristisch” prüft und somit vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.
Lassen Sie sich einen guten Anwalt von ihrem Immobilienmakler empfehlen.
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