Meine Frau ist Thailänderin – darf sie Land in Thailand kaufen ?
Darf eine Thailänderin, die mit einem Ausländer verheiratet ist, Land kaufen ?
Wenn ein Ausländer mit einer Thailänderin verheiratet ist, stellt sich die Frage, ob die thailändische Frau nach der Heirat noch Land in Thailand besitzen bzw. kaufen darf.
Bis 1999 war dies tatsächlich verboten. Mit der Eheschliessung mit einem Ausländer verlor die Frau das Recht, in Thailand Land zu kaufen.
Seit 1999 jedoch hat sich die Rechtslage geändert und nun darf auch eine Thailänderin, die mit einem Ausländer verheiratet ist, Land in Thailand auf ihren Namen kaufen. Jedoch muss sie nachweisen, dass das Geld zum Landerwerb nicht von dem ausländischen Ehepartner kommt, sondern aus ihrem eigenen Vermögen in Thailand.
Dies wird in der Praxis in der Art bewiesen, dass der ausländische Ehepartner beim Kauf am Grundbuchamt unterschreiben muss, dass das Geld nicht von ihm, sondern ausschliesslich aus dem Vermögen seiner thailändischen Frau stammt. Diese Erklärung kann dann aber möglicherweise im Fall einer Scheidung gegen den ausländischen Ehepartner verwendet werden und ihn beim Vermögensausgleich benachteiligen.
Man sollte über Möglichkeiten der Absicherung bzw. auch andere Möglichkeiten nachdenken. Siehe hierzu auch : Hauskauf in Thailand