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Thailands neue Steuerverordnung 2024



Einkommen aus dem Ausland in Thailand per Überweisung erhalten

Besteuerung von Überweisungen nach Thailand - auf thailändische Bankkonten

Entsprechend einer neuen thailändischen Verordnung sollen Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden ab 2024 entsprechend den folgenden Vorgaben besteuert werden :

Datum der Umsetzung:
Die neuen thailändischen Vorschriften werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Betroffene Parteien:
In Thailand steuerpflichtige Personen, die Geld nach Thailand überweisen, das als Quelleneinkommen eingestuft wird. Dabei kann es sich um Einkünfte aus verschiedenen Quellen handeln, darunter Einkünfte aus einer Beschäftigung, aus Immobilien, aus Geschäften und aus bestimmten Vermögenswerten im Ausland.

Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz:
Ausländer, die sich mindestens 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten, werden als steuerlich ansässig eingestuft. (Betroffen sind alle Arten von Visa, mit Ausnahme des LTR-Visums, das von der Steuer befreit ist)

Umfang der Besteuerung:
Die meisten Formen ausländischen Einkommens, die nach
Thailand überwiesen werden, sind steuerpflichtig. (Die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen wird für Steuergutschriften wichtig sein)

Berichtsstandards:
Thailand ist Teil des Gemeinsamen Meldestandards. Es gibt jetzt einen automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen dem Wohnsitzland und allen Finanzkonten in über 120 Ländern.

Vorbereitung:
Eine proaktive Planung ist unerlässlich, um die Auswirkungen effektiv zu bewältigen. Es ist wichtig, dass in Thailand ansässige Personen sich beraten lassen, um zu prüfen, ob sie die aktuellen Steuervorschriften, die bis zum 31. Dezember 2023 gelten, in Anspruch nehmen sollten.

Höhe der Steuer:
Die Beträge werden wohl zum aktuellen Einkommen hinzugerechnet. Gesamteinkommen von unter 300.000 THB p.a. bleiben in der Regel steuerfrei.

Durchführung der neuen Verordnung:
Wie die neue Verordnung durchgeführt werden soll, ist noch weitgehend unklar.

Anmerkung : Wir bitten höflich von Anfragen bezüglich dieser neuen Verordnung Abstand zu nehmen. Bis jetzt wissen wir nicht mehr, als das wir hier auf dieser Seite veröffentlichen. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen Ihren Steuerberater.

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