Eigentumswohnung Thailand : Ausländerquote – Thai Quote – Was bedeutet das



Was bedeutet in Thailand die Ausländerquote (Foreign Quota) bei Eigentumswohnungen ?

auslaenderquote - Thaiquote - Eigentumswohnung thailandFür Ausländer oft verwirrend, wenn Sie eine Eigentumswohnung in Thailand kaufen wollen. Geht das auf eigenen Namen oder geht das nicht ? Was hat es mit der Ausländerquote auf sich ?

Entsprechend den thailändischen Gesetzen dürfen in einem Gebäude 49 % der Wohnungen (oder genauer gesagt 49 % der Wohnfläche) an Ausländer verkauft werden.

Innerhalb dieser Quote von 49 % können Ausländer dann Wohnungen in diesem Gebäude kaufen. Und diese Wohnungen gehören dann dem Ausländer zu 100 % under Ausländer kann beim Kauf als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden – ohne wenn und aber. Mit praktisch den gleichen Rechten und Pflichten wie in Deutschland. Dieses Eigentum ist zeitlich nicht begrenzt. Der Eigentümer kann die Wohnung selbst nutzen, vermieten, vererben (siehe : Erbrecht)und natürlich auch wieder verkaufen. Siehe auch : Gewinnversteuerung beim Verkauf

Eigentumswohnung quote thailand Ausländer

Unixx Condo : Ausländerquote ausverkauft

In der Praxis bedeutet dies, dass in einem Gebäude solange Wohnungen an Ausländer verkauft werden können, solange die Ausländer alle zusammen nicht mehr als 49 % der Wohnfläche in diesem Gebäude besitzen. Diese 49 % werden dann oft als Auländerquote bzw. Foreignquota bezeichnet. Lesen Sie auch : Wechsel von Thaiquote zu Ausländerquote

Sind die 49 % voll können Wohnungen nur noch an Thais bzw. an eine Thai Company verkauft werden. Diese Wohnungen werden dann der sogenannten Thaiquote bzw. Thai Quota zugerechnet.

In Pattaya ist in vielen, wenn nicht sogar in den meisten Condos die Ausländerquote ausverkauft.

“Verkauf von Ausländer an Ausländer kein Problem”
Wenn man nun eine Wohnung in einem Gebäude kauft, wo die Ausländerquote schon voll ist, der Verkäufer aber Ausländer ist und gleichzeitig auch als Eigentümer eingetragen ist, dann kann man diese Wohnung auch auf seinen (ausländischen) Namen kaufen, da sich logischerweise beim Verkauf von einem Ausländer an einen anderen Ausländer die prozentuale Verteilung in diesem Gebäude ja nicht ändert.

Bei Umschreibung auf einen ausländischen Namen müssen immer die Besitzverhältnisse in dem Condo am Grundbuchamt bei der Umschreibung nachgewiesen werden. Dieser Nachweis geschieht durch ein Dokument, welches das Condo, die sogenannte “Juristic Person” auf Antrag ausstellt. Manche Verwaltungen verlangen für das Ausstellen dieser Bescheinigung eine Gebühr, deren Höhe sehr unterschiedlich ist. Für die Zahlung dieser Gebühr ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Verkäufer verantwortlich.

Bitte lesen : Gesetzesänderung Ausländerquote

Siehe auch : Zu zweit mit ausländischem oder thailändischem Partner kaufen

Info : Welche Unterlagen werden am Grundbuchamt für die Umschreibung von Wohnungen benötigt?

 

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