Können Ausländer in Thailand Immobilien kaufen?
Ausländer und der Immobilienkauf in Thailand
Immer wieder werden wir gefragt, ob Ausländer Immobilien in Thailand kaufen können, oder konkreter gefragt, ob Ausländer in Thailand Immobilien auf ihren eigenen Namen kaufen können.
Die Frage lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten.
Beginnen wir mit Eigentumswohnungen:
Grundsätzlich können Ausländer Eigentumswohnungen auf eigenen Namen kaufen und auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Das gilt aber nur für die Wohnungen, die in dem jeweiligen Gebäude unter die sogenannte Foreign Quota (Ausländerquota) fallen. Das sind 49% der Wohnungen (bzw. der Wohnfläche) in einem Gebäude. Ihr Immobilienmakler kann ihnen sofort sagen, ob sie eine bestimmte Wohnung auf Ihren eigenen Namen kaufen können.
Was genau bedeutet die Foreign / Ausländerquota?
Ist die Wohnung nicht in der Foreign Quota, kann man die Wohnung nur auf einen Thai Namen oder auf den Namen einer Company kaufen.
Information zu Kauf auf den Namen einer Thailändischen Company.
Zum Kauf einer Eigentumswohnung in Thailand auf ausländischen Namen muss bei der Eigentumsumschreibung ein sogenanntes TT3 / ETF Dokument vorlegen. Dieses Dokument ist die Bestätigung einer thailändischen Bank, dass Sie Geld nach Thailand transferiert haben. Eine solche Bestätigung wird auf Anforderung ausgestellt und ist bei den meisten Bank kostenlos oder nur mit einer geringen Gebühr belastet.
Beim Geldtransfer ist zu beachten, dass der Käufer der Absender des Geldes ist und der Name exakt dem Namen in Ihrem Reisepass entspricht. Weiterhin ist zu beachten, dass keine Thai Baht transferiert werden, sondern Fremdwährungen, wie z.B. Euro oder Schweizer Franken, die dann bei Eintreffen in Thailand automatisch zum Devisenkurs in Thai Baht umgerechnet werden.
Das Empfängerkonto muss entweder das Konto des Käufers, Verkäufers (nicht unbedingt empfehlenswert), des Immobilienmaklers oder des Bauträger sein. Bei Transfer des Geldes auf das Konto eines Dritten, z.B. der Freundin, kann ein solches Dokument nicht beantragt werden.
Aber notfalls kann man ein solches TT3 auch „kaufen“ gegen eine Gebühr von etwa unter 1 % der Summe. Dabei handelt es sich dann um ein Originaldokument und NICHT um eine Fälschung.
Ansonsten brauchen Sie zum Kauf einer Eigentumswohnung nur einen gültigen Reisepass. Die Art des Visums spielt dabei keine Rolle.
Das thailändische Eigentumswohnungsgesetz in Deutsch
Eigentumswohnung zu zweit besitzen / Ausländer mit Thai
Grundstücke und Häuser
Grundstücke können grundsätzlich nicht (es gibt nur sehr wenige Ausnahmen mit hohen Auflagen) von Ausländern erworben werden. Der Kauf über eine Company ist hier die am meisten verbreitet Option :
Information zu Kauf auf den Namen einer Thailändischen Company.
Häuser bzw. aufstehende Gebäude könen Sie auf ausländischen Namen erwerben. (Im Gegensatz zu Deutschland muss nicht der Grundstückseigentümer auch der Eigentümer des Hauses sein) Wir raten aber aus verschiedenen Gründen von einer solchen Trennung ab.
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Sicherlich sind noch Fragen offen. Für ein persönliches und unverbindliches Beratungsgepräch stehen wir gerne in unserem Büro in Pattaya zur Verfügung.
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